Studienbeispiele

Empirische Rechtsforschung

Rechtsdemoskopische Gutachten stehen regelmäßig nur dem jeweiligen Auftraggeber / dessen Anwälten bzw. den Gerichten / Parteien zur Verfügung und sind im Hinblick auf ihren Inhalt streng vertraulich. Daher werden sie meist nicht veröffentlicht, so dass hier keine einzelnen Studien genannt werden können. Lediglich ein Beispiel aus dem Markenrecht in Deutschland sei erwähnt: das langjährige Verfahren in Sachen „Sparkassen-ROT“, in dem die Gutachten der Pflüger Rechtsforschung für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kennzeichnungskraft der Farbe ROT 2016 eine entscheidende Rolle gespielt haben. Außerdem ein Beispiel aus dem Kartellrecht in Österreich, das ebenfalls in den Medien erwähnt wurde. Dort spielte unser Gutachten zu der Frage, ob ein Film einen (relevanten Blockbuster-)Markt darstelle, auf Basis einer Befragung der Kinoprogrammierer die entscheidende Rolle für eine Änderung der bis dahin in Österreich geltenden Rechtsprechung.

Rechtstatsachenforschung

  • Computer-Nutzungsverhalten – Studie zur Bestimmung des Nutzungsumfangs, insbesondere relevanter Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Inhalte auf privat und geschäftlich angeschafften Computern (Auftrag der Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten beim Deutschen Patent- und Markenamt)
  • Die Anzahl urheberrechtsrelevanter Privatkopien – Untersuchungen zum Nutzungsumfang von privat und geschäftlich angeschafften Computern, Druckern, Fax-Geräten, Multifunktionsgeräten und Scannern zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte (Auftrag der BITKOM Servicegesellschaft mbH)
  • Rechtstatsachenforschung zum Beschäftigtenschutzgesetz – Untersuchungen zur Bekanntheit und zu Auswirkungen dieses Gesetzes auf die betriebliche Praxis sowie zu Umsetzungsproblemen (Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; erhältlich unter http://www.bmfsfj.de)
  • Akzeptanz neuer öffentlicher Telefone – Rechtstatsächliche Untersuchungen (Auftrag der Deutschen Telekom AG)
  • Reform des Staatshaftungsrechts – Rechtstatsächliche Untersuchungen zum Geschäftsanfall in Staatshaftungssachen und Prognose des finanziellen Mehrbedarfs im Falle einer Gesetzesänderung (Auftrag des Bundesministers der Justiz 1)
  • Berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR – zwei (nicht veröffentlichte) Untersuchungen im Auftrag des Bundesministers der Justiz (BMJ)
  • Prozessflut bei Zivilgerichten in Deutschland – Aufklärung der Ursachen und Hintergründe der Verfahrensflut in der Zeit von 1921 - 1934 2 (A. Pflüger)
  • Rechtstatsächliche Untersuchung zum Einsatz des Einzelrichters – Untersuchungen zur Übertragungspraxis von Rechtsstreitigkeiten von der Kammer auf den Einzelrichter, Forschungsprojekt von Prof. Dr. H. Rottleuthner unter Mitarbeit von Almut Pflüger, FU Berlin, Institut für Rechtstatsachenforschung (Auftrag des BMJ 3)
  • Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen – Infratest / Prognos-Studie (Auftrag des Bundesministeriums der Justiz, des Deutschen und Münchener Anwaltvereins und der Selbsthilfe der Rechtsanwälte 4).

1 Infratest Burke (Hrsg.): „Zur Reform des Staatshaftungsrechts“, Rechtstatsächliche Untersuchungen zu Staatshaftungssachen bei Bund, Ländern und Kommunen, München 1999, (Bd. I – III), Prognose zum finanziellen Mehrbedarf, München 2000 (Bd. IV); Kurzfassung des Gesamtprojekts in: BADK-Information (Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer), Köln, Heft III / 2001, S. 87 - 97.

2 Pflüger, Almut: Die Prozessflut bei deutschen Zivilgerichten, München 1992.

3 Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Rechtstatsächliche Untersuchung zum Einsatz des Einzelrichters, Köln 1992.

4 Bundesministerium der Justiz, Deutscher Anwaltverein (Hrsg.): Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen, Köln / Essen 1989.